Staaten bedienen sich im Verkehr mit ausländischen Investoren verschiedenster Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Zurechnung solcher Entitäten spielt in zahlreichen Schiedsverfahren eine große Rolle. Der Autor untersucht die Anwendung der Zurechnungsregeln nach allgemeinem Völkerrecht in der bislang nicht einheitlichen Entscheidungspraxis.<